Nationaler Rahmen

Österreich braucht eine Mobilitätswende

Der nationale Strategierahmen „Saubere Energie im Verkehr“ sieht vor, dass Österreich im Jahr 2050 einen weitgehend CO2-neutralen Verkehrssektor erreicht. Die österreichische Verkehrspolitik setzte dabei vor allem auf die Elektrifizierung der Verkehrsträger als Baustein für ein modernes und effizientes Gesamtverkehrssystem. Neben dem Ausbau öffentlicher Verkehrsmitteln wird dabei die breite Implementierung von E-Mobilität im Individual- und Wirtschaftsverkehr wesentlich sein. Dabei sind die Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen und der Aufbau intelligenter Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe zentrale Handlungsfelder.

Weiterführende Informationen

Nationaler Strategierahmen zur Richtlinie 2014/94/EU

Mit diesem Dokument werden Teile der EU-Richtlinie 2014/94/EU in Österreich umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es, die Umweltbelastung des Verkehrs und die Abhängigkeit von Erdöl zu verringern. Hierfür soll u.a. ein Nationaler Strategierahmen für die Marktentwicklung alternativer Kraftstoffe im Verkehr und für den Aufbau der entsprechenden Infrastrukturen festgelegt
werden.

 

 

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IVS Gesetz - Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G)

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, ABl. Nr. L 207 vom 06.08.2010 S. 1, umgesetzt.

Intelligente Verkehrssysteme werden vorrangig in den Bereichen „Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten“,  „Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement“, „IVS-Anwendungen für die Straßenverkehrssicherheit“ und „Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur“ eingeführt:

Für die E-Mobilität hat dieses Gesetz inklusive der Delegierte Verordnung (EU) 2015/962 insofern Relevanz, alsdass hier die Bereitstellung von Mobilitätsdaten wie Standort, Nutzungsbedingungen oder Verfügbarkeiten geregelt wird.

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Bundesgesetz „Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe“

Durch dieses Bundesgesetz „Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe“ wird die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. Nr. L 307 vom 28.10.2014 S. 1, umgesetzt.

Hier werden die zu erfüllenden technischen Spezifikationen wie zum Beispiel der Stecker-bzw. Anschlusstyp für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen mittels Verordnungsermächtigung festgelegt.

Darüber hinaus werden bestimmte Rechte und Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes erfüllen muss, normiert. So muss dieser etwa NutzerInnen von E-Fahrzeugen das punktuelle Aufladen ermöglichen, ohne dass ein Dauerschuldverhältnis mit dem Betreiber abgeschlossen werden muss.

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